Mitarbeiter (m/w/d) Erziehungsberatungsstelle Landratsamt Heidenheim

Sie sind auf der Suche nach einem abwechslungsreichen und sicheren Job?
Als moderner Dienstleister mit über 700 Mitarbeitenden bietet das
Landratsamt Heidenheim nicht nur jede Menge Vielfalt in Ihrem neuen Aufgabengebiet, sondern auch gute Aufstiegschancen.

Ihr Aufgabengebiet umfasst insbesondere:

– Beratung mit therapeutischen Interventionen im Rahmen familienorientierter psychosozialerKurzzeitberatung
– Familienberatung/ Therapiearbeit mit einzelnen Jugendlichen, Eltern und Kindern
– Mediationsangebot der Beratungsstelle für Eltern in einer hochkonflikthaften Trennungssituation imRahmen der „Heidenheimer Praxis“
– Kooperation/ Beratung von Fachkräften anderer Institutionen, insbesondere Rechtsanwälte, Richter undSozialpädagogen in der „Heidenheimer Praxis“
– Vortragstätigkeit in der Präventionsarbeit
– Vertretung des Teamkoordinators der Erziehungsberatungsstelle

Ihr Profil:
– Bachelor of Arts – Soziale Arbeit, Dipl.-Sozialarbeiter (m/w/d), Dipl.-Sozialpädagoge (m/w/d) odervergleichbare Qualifikation
alternativ: abgeschlossenes Studium der Erziehungswissenschaften, Pädagogik der Frühen Kindheit odervergleichbare Qualifikation
– Teamfähigkeit und Kooperationsbereitschaft
– Flexibilität und selbstständiges Arbeiten
– Verantwortungsbereitschaft und Durchsetzungsvermögen
– eine Qualifikation in Bezug auf systemische Beratungstätigkeit und Mediation sind wünschenswert
– Bereitschaft zur Fort- und Weiterbildung

Unser Angebot:
– Eingruppierung der Stelle in Entgeltgruppe S 15 TVöD
– Vollzeit, grundsätzlich teilbar
– flexible Arbeitszeit im Rahmen der gültigen Dienstvereinbarung
– interne und externe Fortbildungsmöglichkeiten
– Jobticket

Haben wir Ihr Interesse geweckt?
Dann freuen wir uns auf Ihre Bewerbung bis zum 22.06.2022 über unser Onlineportal.
Für Fragen stehen Ihnen beim Fachbereich Jugend und Familie Frau Romul, Tel. 07321/321-2285 und beim Stabsbereich Personal Frau Ludwig, Tel. 07321/321-2330, gerne zur Verfügung.

In Durchführung des Chancengleichheitsgesetzes werden Frauen ausdrücklich zur Bewerbung aufgefordert.
Schwerbehinderte Menschen werden bei entsprechender Eignung mit Vorrang berücksichtigt.